Ich habe an der Universidad Autónoma de Madrid (Spanien) in den Bereichen Recht, Regierung und öffentliche Ordnung mit internationaler Ausrichtung promoviert. Ich habe einen Master in Verfassungsrecht an der Universidad Internacional Menéndez Pelayo und dem Centro de Estudios Políticos y Constitucionales absolviert. Außerdem habe ich an der Universidad Nacional de Cordoba (Argentinien) einen Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften mit der Auszeichnung als hervorragender Absolvent erworben.
Ich bin Assistant Professor für Verfassungsrecht, derzeit im Zwangsurlaub, während ich als beratendes Mitglied im Generalsekretariat für nationale Politik im Büro des Bundeskanzlers tätig bin.
Ich war Postdoktorand in der Abteilung für öffentliches Recht an der Universidad Carlos III de Madrid, Doktorand und akademischer Koordinator des Masterstudiengangs für öffentliches Management an der Universidad Internacional de La Rioja und FPI-Vertragsinhaber im Bereich Verfassungsrecht an der Universidad Autónoma de Madrid.
Ich habe Forschungsaufenthalte am Juristischen Forschungsinstitut der Nationalen Autonomen Universität von Mexiko; an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Deutschland, als Stipendiat des DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst), sowie an der Universität Wien (Österreich) absolviert.
Ich war und bin an verschiedenen wettbewerbsfähigen Forschungsprojekten an der Universidad Autónoma de Madrid und der Universidad de Valladolid (Spanien) sowie an der Universidad Nacional de Córdoba und der Universidad Blas Pascal (Argentinien) beteiligt.
Beruflich war ich als Berater des Staatssekretärs für die Beziehungen zum Parlament und für verfassungsrechtliche Angelegenheiten (Ministerium für Präsidentschaft – Regierung von Spanien) und als Rechtsanwalt in der Justiz der Provinz Córdoba (Argentinien) tätig.